Kaufeigenheim

Kaufeigenheim
ein Grundstück mit einem Wohngebäude, das nicht mehr als zwei Wohnungen enthält und von einem Bauherrn mit der Bestimmung geschaffen worden ist, es einem Bewerber als Eigenheim zu übertragen. Die zweite Wohnung kann eine gleichwertige Wohnung oder eine Einliegerwohnung sein (§ 9 WoBauG).
- Vgl. auch  Wohnungsbau.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Einliegerwohnung — eine in einem ⇡ Eigenheim, einem Kaufeigenheim oder einer Kleinsiedlung enthaltene abgeschlossene oder nicht abgeschlossene zweite Wohnung, die gegenüber der Hauptwohnung von untergeordneter Bedeutung ist (§ 11 WoBauG). Steuerliche Behandlung: ⇡… …   Lexikon der Economics

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